H I N W E I S G E BE R - S C H U T Z G E S E T Z


Seit dem 17.12.2023 benötigen Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten eine unabhängige, interne Meldestelle.

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblowerrichtlinie in deutsches Recht um. RA Samy Hammad fungiert als Ombudsperson im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.

 

Sind Sie betroffen und in einem Unternehmen beschäftigt, für welches RA Samy Hammad als Ombudsmann bzw. interne Meldestelle fungiert? 

 

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Meldung erfüllt sein:

  • Die Informationen hinsichtlich des Verstoßes müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit stehen und sie müssen im Zusammenhang mit der Tätigkeit erlangt worden sein.
  • Es muss sich um einen Verstoß handeln, der entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder aber bei einer anderen Stelle, die zu Ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht.
  • Informationen über privates Fehlverhalten gehören nicht dazu.

Die Voraussetzungen sind erfüllt?

 

Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

 

  • Kontaktieren Sie RA Samy Hammad über 0781-2842377. 
  • Senden Sie eine E-Mail an samy@hammad.de
  • Senden Sie eine E-Mail an die in Ihrem Unternehmen veröffentlichte E-Mail-Adresse.
  • Sie können auch einen persönlichen Termin mit RA Hammad vereinbaren.

Zudem können Sie auch über das folgende Formular Ihre Nachricht übermitteln:

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

  • Meldungen können in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Auch ein persönlicher Termin mit RA Samy Hammad kann vereinbart werden.
  • Es erfolgt keine Offenlegung des Hinweisgebers ohne ausdrückliche Zustimmung .
  • Es ist möglich, die Meldung anonym abzusetzen.
  • Innerhalb von  7 Tagen  wird der Eingang der Meldung bestätigt werden, sofern Sie eine Rückmeldeadresse angegeben haben.

Wichtiger Hinweis zur externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz:

 

Ergänzend zu der hier für Mitarbeiter von Vertragspartnern der Rechtsanwaltskanzlei Samy Hammad möglichen Meldung sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz vor. Weitere Informationen finden Sie auf deren Webseite: Externe Meldestelle BfJ

 

Alle Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung übertragen. Die Hinweise an den Anwalt fallen unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs be- und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

 

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