VERWALTUNGSRECHT:


Das Verwaltungsrecht beinhaltet einen umfangreichen Rechtsbereich. Inhalt des Verwaltungsrechts ist nicht etwa die Verwaltung von Grundstücken, Häusern oder Vermögen, sondern die Rechtsbeziehung zwischen dem Bürger und dem Staat. Insbesondere können Bürger von staatlichen Maßnahmen der Gemeinde oder der Stadt, in der sie wohnen, betroffen sein; zum Beispiel kann eine Baugenehmigung Grundlage eines Rechtsstreits sein. Wir beraten und vertreten Sie als Privatperson oder Gemeinde im Verwaltungsrecht.