KAUFRECHT:


Das Kaufrecht regelt die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer auf rechtlicher Ebene. Der Kaufgegenstand kann dabei eine Sache, wie z. B. ein Auto, ein Grundstück  etc. beinhalten oder auch ein Lebewesen wie Pferde, Hunde etc. Auch ein ganzes Unternehmen kann Gegenstand eines Kaufvertrags sein. Mit dem Vertragsschluss gehen sowohl für Käufer als auch Verkäufer, Rechte und Pflichten einher. Weist der Kaufgegenstand bei der Übergabe (rechtlich korrekt: bei Gefahrübergang) einen Defekt (Mangel) auf, kann der Käufer ggf. Gewährleistungsrechte geltend machen.

 

In den meisten Fällen kann dabei der Käufer wählen, ob er die Sache reparieren lassen will oder einen Umtausch wünscht. Sehr oft wird diese gesetzliche Regelung falsch angewendet und ein Umtausch verweigert.

 

Zudem können auch  Garantieansprüche bestehen. Der Unterschied ist folgender: Gewährleistungsrechte stehen im Gesetz, Garantieansprüche stehen im Kaufvertrag, wenn der Verkäufer eine Garantie auf die Kaufsache einräumt.

 

Grundsätzlich können die Vertragsparteien, bis auf einige wenige Regelungen, im Kaufvertrag auch abweichende Vereinbarungen treffen, wie sie des Öfteren in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen zu finden sind. Trotz grundsätzlicher Vertragsfreiheit, sind aber auch AGB-Inhalte rechtlich betrachtet nicht immer wirksam. Bei einigen Verträgen besteht zudem ein Widerrufsrecht (zum Beispiel ggf. bei einem Online-Kauf).

 

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