Presseerklärungen


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Pilotenstreik berechtigt zur Ausgleichszahlung:

Eine Fluggesellschaft muss ihre Passagiere bei Flugausfall wegen eines Pilotenstreiks entschädigen. Ein solcher Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand. Dieser liegt nur vor, wenn die Vorkommnisse nicht das reguläre Geschäft betreffen oder nicht beherrschbar sind (Europäischer Gerichtshof, Az. C-28/20). Dem Europäischen Gerichtshof wurde seitens des Gerichts die Fluggastrechteverordnung zur Auslegung vorgelegt.