ARBEITSRECHT:



 

Das Arbeitsrecht ist einer der Schwerpunktbereiche der Rechtsanwaltskanzlei Samy Hammad. Wir beraten und vertreten Sie sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht (Begriffsdefinitionen unten).

 

Dies gilt sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer.

 

Rechtsanwalt Samy Hammad war selbst mehrere Jahre Personalvertreter (vgl. Wikipedia) bei einer großen, international agierenden Fluggesellschaft in Deutschland. Zudem war er mehrere Jahre Vorstandsmitglied einer der größten Gewerkschaften im Bereich des Luftverkehrs und verantwortete dort als Vorstand den Bereich Recht und Rechtsschutz.

 

Profitieren Sie von der Erfahrung

 

-  als Arbeitnehmervertreter in einem großen, internationalen Unternehmen,

-  als Mitglied des Vorstandes einer Gewerkschaft sowie durch

-  die fundierte Ausbildung als Volljurist (mit der Befähigung, in Deutschland das Richteramt auszuüben)  und zudem durch die jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt.

 

Die Kenntnisse der Verfahrensabläufe in einem Unternehmen aus der Perspektive der Arbeitnehmer ermöglicht ein ganz besonderes Verständnis für die rechtlichen Probleme der Arbeitgeber bei Betriebsratsgründungen, Tarifverhandlungen und dem Umgang mit den Gremien im Allgemeinen. Für Arbeitnehmer eröffnet sich aus der vorhandenen Erfahrung ein weites Spektrum- sei es für den einzelnen Arbeitnehmer z. B. bei Kündigungen, Urlaubsablehnungen, Teilzeitbegehren etc. oder auch für die gesamte Arbeitnehmerschaft als Unterstützung zur Gründung eines Betriebsrates bzw. bei der rechtlichen Begleitung desselben.

 

Bereiche des Arbeitsrechts:

 

Das Arbeitsrecht ist eigentlich ein Teilbereich des Zivilrechts, allerdings mit eigener Gerichtsbarkeit- zuständig sind in Fragen aus diesem Bereich die Arbeitsgerichte. Ansonsten sind für das Zivilrecht eigentlich die Amts- Land und Oberlandesgerichte zuständig. 

Das Arbeitsrecht wird unterteilt in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.

 

Individualarbeitsrecht

 

Das Individualarbeitsrecht regelt (überwiegend) das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Beispiele zu dem Themenbereich: Arbeitsvertrag, Kündigung, Urlaub, Mutterschutz, Arbeitsunfähigkeit („Krankschreibung“), Probezeit, Diskriminierung und vieles mehr.

 

Kollektivarbeitsrecht

 

Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden sowie den Gewerkschaften. Zudem fällt auch die betriebliche Mitbestimmung in diesen Bereich.

Themenbereiche sind Betriebsrat/Personalrat und Personalvertretung, Tarifrecht, Tarifverhandlungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie der Streik auf Seiten der Arbeitnehmer sowie der sogenannten Aussperrung auf Seiten der Arbeitgeber.

Die Rechtsanwaltskanzlei Samy Hammad berät und vertritt Sie sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.